SICHERHEIT & TÜV
Die europäische Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ wendet sich unmittelbar an den Betreiber von Regalanlagen.
Mit ihr sollen gefahrenträchtige Betriebsabläufe möglichst vermieden, zumindest jedoch auf ein Minimum reduziert werden.
Dazu zählen die regelmäßige Prüfung der Regalanlagen, die Beseitigung von Mängeln und die Reparatur von beschädigten Bauteilen. Die Norm unterscheidet zwischen einer jährlichen Experteninspektion durch den Regalprüfer und der wöchentlichen Sichtkontrolle.
REGALPRÜFUNG NACH DIN EN 15635
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen
TORE & TÜREN PRÜFUNG
Kraftbetätigte Türen und Tore sowie artverwandte Produkte im Verlauf von Rettungswegen müssen den sicherheitstechnischen Richtlinien und Normen entsprechen. Damit Sie als Hersteller sicher sein können, dass Ihre kraftbetätigten Türen und/oder Tore alle Vorschriften und Normen in Bezug auf Sicherheit erfüllen
STAPLER UND ELEKTROGERÄTEPRÜFUNG
Unternehmen haben zahlreiche Anforderungen und Vorgaben umzusetzen. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht allen gleichermaßen gewissenhaft nachgegangen. Jedoch hört spätestens beim Thema Arbeitssicherheit eine tolerante und entspannte Haltung auf. Etwa die Gefährdungsbeurteilung zu vernachlässigen und die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchführen zu lassen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Denn auf den wichtigen Elektroservice zu verzichten kann zu verheerenden Unfällen, teuren Sachschäden und schwerwiegenden Rechtsfolgen führen.
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